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   BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94   

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BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94 (https://dejure.org/1994,3855)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1994 - 1 WB 17.94 (https://dejure.org/1994,3855)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1994 - 1 WB 17.94 (https://dejure.org/1994,3855)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung im Verhältnis der militärischen Überordnung und Unterordnung - Ermessensfehler bei der Entscheidung über die Besetzung ...

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.07.1993 - 1 WB 37.93

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Unterlassen einer Maßnahme im

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Im Verhältnis der militärischen ober- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 -).

    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]> und vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 -).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]> und vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 -).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]> und vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 -).
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Der Senat hat bereits das Erfordernis einer ausreichend langen Restdienstzeit bei einer Versetzung auf einen A 16-Dienstposten für Rechtens erachtet, denn es wäre nicht sinnvoll, wenn der Soldat den neuen, gegebenenfalls höher bewerteten Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht auch noch angemessene Zeit effektiv ausfüllen könnte (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 7.89 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 69.91 -).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Der BMVg - P II 5 - hat den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 8. März 1994 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 16.94).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 7.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Der Senat hat bereits das Erfordernis einer ausreichend langen Restdienstzeit bei einer Versetzung auf einen A 16-Dienstposten für Rechtens erachtet, denn es wäre nicht sinnvoll, wenn der Soldat den neuen, gegebenenfalls höher bewerteten Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht auch noch angemessene Zeit effektiv ausfüllen könnte (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 7.89 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 69.91 -).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 69.91

    Anspruch eines Soldaten auf eine A 16-Verwendung - Anspruch eines Soldaten auf

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
    Der Senat hat bereits das Erfordernis einer ausreichend langen Restdienstzeit bei einer Versetzung auf einen A 16-Dienstposten für Rechtens erachtet, denn es wäre nicht sinnvoll, wenn der Soldat den neuen, gegebenenfalls höher bewerteten Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht auch noch angemessene Zeit effektiv ausfüllen könnte (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 7.89 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 69.91 -).
  • BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen

    Im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 - und vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -).

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer einstweiligen Anordnung, durch die dem Vorgesetzten von vornherein bestimmte Maßnahmen verboten werden, kann allenfalls für diejenigen Fälle anerkannt werden, in denen schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme des Vorgesetzten geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -).

  • BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Insoweit weist der Senat lediglich darauf hin, dass bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Unterlassen einer Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Anordnungsgrund im Sinne einer Eilbedürftigkeit nur für die Fälle anerkannt werden kann, in denen schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den betroffenen Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - und vom 22. Oktober 2003 - BVerwG 1 WB 30.03 -).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.), daß der BMVg mit der Überlegung seine Fürsorgepflicht nicht verletzt, daß Änderungen der Verwendung eines Soldaten - unabhängig davon, ob damit die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens verbunden ist - nicht sinnvoll sind, wenn der Soldat den neuen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht noch angemessene Zeit ausfüllen kann.
  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Der Senat hat dies wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 37.93 - und vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 -) und hält daran auch weiterhin fest.
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96

    Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche

    Der BMVg verstößt mit einer solchen Überlegung auch nicht gegen seine Fürsorgepflicht (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 116.95

    Verlängerung einer nichtdienstpostengerechten Verwendung - Aufhebung einer

    Der BMVg verstößt mit der Überlegung, daß eine höherwertige Verwendung eines Soldaten dann nicht mehr sinnvoll ist, wenn dieser den neuen DP nach entsprechender Einarbeitung nicht noch angemessene Zeit ausfüllen kann, nicht gegen seine Fürsorgepflicht (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.), daß der BMVg mit der Überlegung, daß Änderungen der Verwendung eines Soldaten - unabhängig davon, ob damit die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens verbunden ist - nicht sinnvoll sind, wenn der Soldat den neuen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht auch noch angemessene Zeit ausfüllen kann, seine Fürsorgepflicht nicht verletzt.
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden

    Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens -

    Es hält sich daher im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm verbleibende Restdienstzeit bis 31. Oktober 1996 nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten zum 1. Oktober 1995 vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte

    Wenn der BMVg es angesichts der Planstellenknappheit nicht mehr für sinnvoll ansah, den Antragsteller für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorzusehen, so hält sich das im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N. und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 1 WB 30.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18

    Aufstieg; Polizeibeamter; Auswahlverfahren; Leistungsgrundsatz; Beurteilungen

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96

    Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96

    Kriterien für die Ermessensausübung bei der Verwendungsauswahl von Soldaten für

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 51.96

    Anfechtbarkeit einer nicht verwirklichten Planungsabsicht nach der

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 2 B 205/12

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung/Umsetzung

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 52.96

    Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) - Verstoß

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 49.96

    Pflicht zur Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines besonders

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94

    Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten -

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96

    Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher

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